Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 185 Besondere Zuständigkeiten

Claudia Steinbeck (Januar 2013)

Literatur

Becker, in Nerlich/Römermann, InsO, Stand, 22. Erg. Lfg. 11/2011; Depré, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Kießner, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Aufl. 2010; Leithaus, in Andres/Leithaus, InsO, 2. Aufl. 2011; Loose, in Tipke/Kruse, AO, Stand, 128. Erg. Lfg. 3/2012; Pape/Schaltke, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand, 47. Erg. Lfg. 2/2012; Sinz, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Specovius, in Braun, InsO, 5. Aufl. 2012.

I. Anwendungsbereich der Vorschrift und praktische Auswirkung

1In den §§ 180 bis 184 hat der Gesetzgeber die Insolvenzfeststellungsklage vor den ordentlichen Gerichten als Standardfall gesehen und geregelt. § 185 findet demgegenüber Anwendung, wenn eine angemeldete Insolvenzforderung vom Insolvenzverwalter, von einem Insolvenzgläubiger oder vom Insolvenzschuldner bestritten worden ist, aber die Forderung aufgrund ihrer Rechtsnatur nicht in den Zuständigkeitsbereich der Zivilgerichte fällt (z. B. gem. § 2 ArbGG, § 33 FGO, § 51 SGG, § 40 VwGO). Gehört die Forderung in den Zuständigkeitsbereich eines besonderen Fachgerichts, so gilt das auch für die entsprechende Feststellungsklage. Das ergibt sich aus § 185, der keinen Hinweis auf § 180 Abs. 1 enthält. Für die Kla...