Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 177 Nachträgliche Anmeldungen

Claudia Steinbeck (Januar 2013)

Literatur

Becker, in Nerlich/Römermann, InsO, Stand, 22. Erg. Lfg. 11/2011; Depré, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Eickmann, in Gottwald, Insolvenzrechts-Handbuch, 4. Aufl. 2010; Kießner, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Aufl. 2010; Loose, in Tipke/Kruse, AO, Stand, 128. Erg. Lfg. 3/2012; Nowak, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008; Pape/Schaltke, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand, 47. Erg. Lfg. 2/2012; Sinz, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Specovius, in Braun, InsO, 5. Aufl. 2012; Waza/Uhländer/Schmittmann, Insolvenzen und Steuern, 9. Aufl. 2012.

I. Anwendungsbereich der Vorschrift

1§ 177 regelt, wie mit nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen sowie mit nachträglichen Änderungen von Anmeldungen zu verfahren ist. Die Vorschrift stellt außerdem klar, dass die vom Insolvenzgericht gesetzte Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen keine Ausschlussfrist ist und Anmeldungen selbst nach dem Prüfungstermin noch zulässig sind. In diesen Fällen können sich die Verfahren zur Feststellung der Insolvenzforderungen (§§ 174 – 186) und das Verteilungsverfahren (§§ 187 – 206) überschneiden. § 177 gewährleistet, dass den anderen Beteiligten gleichwohl keine N...