Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

Vorbemerkungen vor §§ 129 ff.

Jörg Bornheimer (Januar 2013)
Vorbemerkungen vor §§ 129 ff.

Literatur

Hirte, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Huber, in Gottwald, Insolvenzrechts-Handbuch, 4. Aufl. 2010; Kirchhof, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008; Kreft, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Nerlich, in Nerlich/Römermann, InsO, Stand 2011. Erg. Lfg. 22.

I. Aufgabe der Insolvenzanfechtung

1Der Bestand der Insolvenzmasse ist nach der Verfahrenseröffnung grundsätzlich gesichert. Gem. §§ 81, 82 InsO sind Verfügungen des Schuldners unwirksam. Maßnahmen der Insolvenzgläubiger sind gem. §§ 87, 89, 91 InsO untersagt. Dagegen sind Rechtshandlungen, die im Vorfeld einer Insolvenzeröffnung zu einer Verminderung des schuldnerischen Vermögens geführt haben, nicht generell unwirksam. Es ist indessen aus Sicht der Gläubigergesamtheit nicht tragbar, wenn der weiter verfügungsberechtigte Schuldner in Anbetracht einer drohenden Insol­venz in sachlich zu missbilligender Weise Vermögen auf Dritte überträgt, Gegenstände verschleudert oder verschenkt, insbesondere an nahestehende Personen (§ 138). Daher ist es Aufgabe des im dritten Abschnitt geregelten Rechts der Anfechtung im Insolvenzverfahren, den Bestand ...