NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 125 Interessenausgleich und Kündigungsschutz
Literatur
Ahrendt, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2009; Andres, in Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2011; Dörner/Künzl, in Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 3. Aufl. 2007; Hamacher, in Nerlich/Römermann, InsO, Stand 2011 Erg.Lfg. 22.; Knörig, in Berliner Kommentar Insolvenzrecht, 40. Aufl. 2011; Löwisch/Caspers, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008.
I. Normzweck
1§ 125 modifiziert teilweise das – auch im Falle einer Insolvenz uneingeschränkt anwendbare – Kündigungsschutzrecht in Bezug auf betriebsbedingte Kündigungen. Eine erfolgreiche Sanierung während eines Insolvenzverfahrens erfordert häufig die Durchführung von Betriebsänderungen, die oftmals die Entlassung einer Vielzahl von Arbeitnehmern zur Folge haben. Die Erhebung einer Vielzahl von Kündigungsschutzklagen würde wegen des oft unsicheren Ausgangs eine erfolgreiche Sanierung gefährden oder gar unmöglich machen. Um die mit möglichen Kündigungsschutzverfahren verbundenen Risiken zu minimieren, enthält § 125 einige Erleichterungen für den Insolvenzverwalter. Bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen wird zum einen die Betriebsbedingtheit der Kündigung vermutet und zum anderen i...