Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 117 Erlöschen von Vollmachten

Thomas Bezani (Januar 2013)

Literatur

Ahrendt, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2009; Andres, in Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2011; Goetsch, in Berliner Kommentar Insolvenzrecht, 40. Aufl. 2011; Kießner, in Nerlich/Römermann, InsO, Stand 2011 Erg.Lfg. 21.; Kroth, in Braun, InsO, 4. Aufl. 2010; Ott/Vuia, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008; Sprau, in Palandt, BGB, 71. Aufl. 2012; Zeuner, in Leonhardt/Smid/Zeuner, InsO, 3. Aufl. 2010.

I. Normzweck

1§ 117 ergänzt die Regelung der §§ 115, 116 in Bezug auf das Schicksal der vom Schuldner erteilten massebezogenen Vollmachten. Nach § 117 Abs. 1 erlöschen diese mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sofern die Vollmachten allerdings auf Aufträgen oder Geschäftsbesorgungsverträgen beruhen, regelt bereits § 168 Satz 1 BGB das Erlöschen dieser Vollmachten, wenn der zugrunde liegende Auftrag oder Geschäftsbesorgungsvertrag gem. §§ 115, 116 mit Verfahrenseröffnung erlischt. Insoweit hat § 117 nur eine klarstellende Funktion. Eigenständige Bedeutung erlangt § 117 dagegen bei isolierten Vollmachten und solchen, die auf einem Dienstverhältnis beruhen. Hintergrund der Norm ist die Überlegung, dass der Vertreter, der seine Vertretungsmacht vom Schuldner abl...