Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 44 Rechte der Gesamtschuldner und Bürgen

Peter Staufenbiel (Januar 2013)

Literatur

Bäuerle, in Braun, InsO, 4. Aufl. 2010; Bitter, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2007; Eickmann, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Knof, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Lüdtke, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2009; Schumacher, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Aufl. 2011.

I. Normzweck

1Die Norm soll verhindern, dass Forderungen, die mit Abschluss des Haftungsvertrages noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens als bedingte Forderungen entstanden sind, gem. §§ 42, 43 InsO neben der Gläubigerforderung berücksichtigt werden. Vorrang hat die Forderung des Gläubigers.

II. Inhalt

2Die Norm steht im engen Zusammenhang zu § 43 InsO. Während § 43 InsO die Teilnahme des Hauptgläubigers einer Haftungsgemeinschaft am Insolvenzverfahren regelt, befasst sich § 44 InsO mit der Teilnahme des Mithaftenden. § 44 InsO knüpft dabei an die Situation des § 43 InsO an, denn trotz des Grundsatzes der Doppelberücksichtigung ist eine Doppelanmeldung verboten.

3Wenn ein Bürge des Schuldners oder ein Gesamtschuldner die Befriedigung eines Gläubigers ermöglicht, regelt der § 44 InsO deren Rückgriffsforderung im Insolvenzverfahren. Diese aufschiebend bedingten Forderungen können im Verfahren zur Tabelle angemeldet...