Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 29 Terminbestimmungen

Florian Stapper, Jörg Schädlich (Januar 2013)

Literatur

Kirchhof, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Pape, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand 8. Erg. Lfg. 11/2000; Schilken, in Jaeger, InsO, Band 1, 1. Aufl. 2004; Schmahl, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2007; Uhlenbruck, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010.

I. Anwendungsbereich

1Die Vorschrift regelt in Ergänzung der §§ 27, 28 den Inhalt des Eröffnungsbeschlusses. Sie gilt grundsätzlich für alle Insolvenzverfahren. Im vereinfachten Verfahren wird kein Berichtstermin bestimmt (§ 312 Abs. 1 Satz 2). In Kleinverfahren erlaubt § 5 Abs. 2 Satz 1 die Durchführung des schriftlichen Verfahrens.

II. Praktische Auswirkungen

2Zweck der Vorschrift ist die „Konzentration, Beschleunigung und Verbilligung„ des Insolvenzverfahrens. Berichtstermin (§ 156) und Prüftermin (§ 176) sollen zeitnah anberaumt (Abs. 1) und ggf. verbunden werden (Abs. 2), damit rasch über den Fortgang des Verfahrens entschieden werden kann (§ 157) und der Eingriff in die Rechte der Absonderungsgläubiger (§§ 166 Abs. 1, 169) zeitlich begrenzt bleibt. Aus Abs. 1 Nr. 2 wird die Befugnis des Insolvenzverwalters abgeleitet, angemeldete Forderungen zwei Monate ab Eingang der Anmeldung ohne Angabe von ...