NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 2 Amtsgericht als Insolvenzgericht
Literatur
Bork, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand 49. Erg. Lfg. 2012; Ganter, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2007; Kirchhof, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Pape, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Rüther, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2009.
I. Hintergründe
1§ 2 schafft eine Konzentration auf bestimmte Amtsgerichte. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens über das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wurde die Abschaffung der in § 2 Abs. 2 Satz 2 vorgesehenen Ausnahmen diskutiert, gleichwohl konnte sich der Vorschlag nicht durchsetzen, so dass der ursprüngliche Wortlaut der Vorschrift erhalten blieb.
2In § 2 wird die ausschließliche Zuständigkeit der Amtsgerichte geregelt, die keiner Vereinbarung nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO zugänglich ist. Ziel ist es, die besondere Sachkunde, der an diesen Gerichten tätigen Richter und Rechtspfleger auf dem Gebiet des Insolvenzrechts zu nutzen. Der Vorteil einer Konzentration beim Amtsgericht ist die Sicherstellung der gebotenen zügigen Abwicklung des Insolvenzverfahrens durch die Besetzung einer Abteilung durch einen Einzelrichter.
II. Sachliche Zuständigkeit
3Das Amtsgericht ist für das ...