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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 4 K 518/11

Gesetze: § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG, § 8 AO, § 9 AO

Kein Anspruch auf Kindergeld für minderjährige Kinder ausländischer Herkunft, die dauerhaft bei Verwandten im Ausland zum Zweck eines Schulbesuchs untergebracht sind

Leitsatz

Eine vorübergehende räumliche Trennung vom Wohnort steht der Beibehaltung des Wohnsitzes nicht entgegen, sie muss noch keine Verlagerung des Schwerpunkts der Lebensverhältnisse an den Ort der Ausbildung mit sich bringen.

Dient der Auslandsaufenthalt ausschließlich der Schulausbildung und ist er deshalb von vornherein zeitlich beschränkt und hat der Betroffene die Absicht, nach Abschluss der Maßnahme wieder an den bisherigen Wohnort oder die elterliche Wohnung zurückzukehren, reicht dies allein jedoch nicht dafür aus, um vom Fortbestand des bisherigen Wohnsitzes während des Auslandsaufenthalts auszugehen. Die Rückkehrabsicht sagt grundsätzlich nichts darüber aus, ob der Inlandswohnsitz während des vorübergehenden Auslandsaufenthalts beibehalten oder aber aufgegeben und nach der Rückkehr neu begründet wird.

Fundstelle(n):
AAAAE-26058

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 27.09.2012 - 4 K 518/11

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