Kein Anspruch auf Kindergeld für minderjährige Kinder ausländischer Herkunft, die dauerhaft bei Verwandten im Ausland zum
Zweck eines Schulbesuchs untergebracht sind
Leitsatz
Eine vorübergehende räumliche Trennung vom Wohnort steht der Beibehaltung des Wohnsitzes nicht entgegen, sie muss noch keine
Verlagerung des Schwerpunkts der Lebensverhältnisse an den Ort der Ausbildung mit sich bringen.
Dient der Auslandsaufenthalt ausschließlich der Schulausbildung und ist er deshalb von vornherein zeitlich beschränkt und
hat der Betroffene die Absicht, nach Abschluss der Maßnahme wieder an den bisherigen Wohnort oder die elterliche Wohnung zurückzukehren,
reicht dies allein jedoch nicht dafür aus, um vom Fortbestand des bisherigen Wohnsitzes während des Auslandsaufenthalts auszugehen.
Die Rückkehrabsicht sagt grundsätzlich nichts darüber aus, ob der Inlandswohnsitz während des vorübergehenden Auslandsaufenthalts
beibehalten oder aber aufgegeben und nach der Rückkehr neu begründet wird.
Fundstelle(n): AAAAE-26058
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 27.09.2012 - 4 K 518/11
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