Zu den Voraussetzungen und Nachweispflichten für eine steuerlich beachtliche, auf Dauer angelegte Wohnraumvermietung an nahe
Angehörige
Leitsatz
Bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht ist auch bei Vermietungseinkünften grundsätzlich eine in die Zukunft gerichtete
langfristige Beurteilung der Verhältnisse erforderlich.
Beweisanzeichen für das Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht können sich ergeben, wenn die Vermietungstätigkeit innerhalb
kurzer Zeit wieder aufgegeben wird, innerhalb der Zeit der Fremdvermietung nur ein Werbungskostenüberschuss erzielt wurde
und wenn der Steuerpflichtige die zunächst fremdvermietete Wohnung nach kurzer Zeit selbst bewohnt (vgl. BStBl. I 2004, 933, ESt-Handbuch Anh. 30 II, Tz. 7).
Hat sich ein Steuerpflichtiger von Anfang an die Möglichkeit offen gehalten, eine Wohnung auch selbst zu beziehen und verwirklicht
er die Eigennutzung in kurzer Zeit nach dem Erwerb der Wohnung, kann ein Werbungskostenüberschuss aus der zwischenzeitlichen
Fremdvermietung steuerlich nicht berücksichtigt werden.
Fundstelle(n): StBW 2013 S. 102 Nr. 3 DAAAE-26044
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 26.09.2012 - 5 K 494/11
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