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BFH 10.10.2012 VIII R 42/10, StuB 1/2013 S. 34

Gewerblichkeit einer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-KG

(1) Eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-KG mit einer GmbH als alleiniger Komplementärin erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. (2) Das gilt auch dann, wenn die GmbH lediglich eine Haftungsvergütung erhält und am Vermögen und Gewinn der KG nicht teilhat (Bezug: § 2 Abs. 2 GewStG; § 15 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 und 2, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG).

Praxishinweise

Berufsrechtlich wurde mit Wirkung vom die Rechtsform der GmbH & Co. KG für Steuerberatungsgesellschaften durch § 50 Abs. 1 Satz 3 des Steuerberatungsgesetzes (heutige Fassung) zugelassen. Eine Personengesellschaft erzielt aber nur dann freiberufliche Einkünfte, wenn jeder Gesellschafter die Hauptmerkmale des freien Berufs in eigener Person positiv erfüllt. Verfügt auch nur ein Gesellschafter nicht über die persönliche Berufsqualifikation oder entfaltet er nicht tatsächlich di...

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