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BFH 5.7.2012 VI R 11/11, StuB 1/2013 S. 36

Einkommen-/Lohnsteuer | Arbeitslohnqualität von Arbeitgeberleistungen nach der Abtretung von Ansprüchen aus einer Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer

(1) Tritt ein Arbeitgeber Ansprüche aus einer von ihm mit einem Versicherer abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer ab und leistet der Arbeitgeber im Anschluss hieran Beiträge an den Versicherer, sind diese Ausgaben Arbeitslohn. (2) Durch eine Anzeige des Arbeitgebers nach § 41c Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG wird der Anlauf der Festsetzungsfrist für die Lohnsteuer gegenüber dem Arbeitnehmer gem. § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO gehemmt (Bezug: § 41c Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2, § 38 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG; § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 LStDV; § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO).

Praxishinweise

(1) Dienen Ausgaben nur dazu, dem Arbeitgeber die Mittel zur Leistung einer dem Arbeitnehmer zugesagten Versorgung zu verschaffen (Rückdeckungsversicherung), stellen sie nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 LStDV keinen Arbeitslohn dar. Nach einer Abtretung der Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber z...

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