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BFH 11.07.2012 I R 50/11, StuB 1/2013 S. 33

Keine Wertaufholungsverpflichtung nach Teilwertabschreibung auf Beteiligung an Kapitalgesellschaft und Abwärtsverschmelzung

(1) Auf eine im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft gehaltene Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die vor dem Jahr 1999 durch eine Verschmelzung von der Muttergesellschaft auf ihre Tochtergesellschaft (sog. Downstream Merger) unter Fortführung der Buchwerte erworben worden war, muss keine Wertaufholung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i. V. mit Nr. 1 Satz 4 EStG i. d. F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom (BGBl 1999 I S. 402, BStBl 1999 I S. 304) vorgenommen werden, auch wenn der Wert der ursprünglichen Beteiligung auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben worden war. (2) § 13 Abs. 1 UmwStG 2002 ist auch im Falle einer Abwärts-Verschmelzung (sog. Downstream Merger) anzuwenden (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 EStG 1997/1999; § 13 Abs. 1 UmwStG 2002).

Praxishinweise

Nach § 13 Abs. 1 UmwStG 2002 gelten u. a. im Fall der Verschmelzung auf eine andere Körperschaft die Anteile an der ...BStBl 1998 I S. 268BStBl 2003 I S. 786

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