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NWB Nr. 1 vom Seite 8

Nachträgliche Schuldzinsen bei GmbH-Beteiligungen im Privatvermögen

Dr. Claas Fuhrmann LL.M.

Die Gründung einer GmbH sowie der entgeltliche Erwerb einer GmbH-Beteiligung erfolgen in der Praxis nicht selten fremdfinanziert. Entwickelt sich die GmbH in der Folgezeit schlechter als erwartet und wird die GmbH verkauft oder liquidiert, reicht u. U. der Erlös nicht zur Rückführung des Finanzierungsdarlehens aus. Wird das Darlehen in diesem Fall auch nicht aus anderen Mitteln des Gesellschafters zurückgeführt, entstehen nachträgliche Schuldzinsen. Entsprechendes gilt für die fremdfinanzierte Inanspruchnahme von Bürgschaftsaufwendungen. Ertragsteuerlich stellt sich die Frage, ob die Zinsen und etwaige weitere Finanzierungsaufwendungen trotz Veräußerung/Liquidation der Einkunftsquelle (GmbH-Beteiligung) abzugsfähig sind.

Nach der neueren Rechtsprechung des BFH können für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung i. S. von § 17 EStG angefallene Schuldzinsen ab dem Veranlagungszeitraum 1999 wie nachträgliche Betriebsausgaben als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden, wenn sie auf Zeiträume nach Veräußerung der Beteiligung oder Auflösung der Gesellschaft entfallen. Voraussetzung ist, dass die zur Finanzieru...BStBl 2010 II S. 787

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