Arbeitshilfe August 2013

Vertrauensschutz nach Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK bei unverbindlicher Falschauskunft der Zollstelle

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Nacherhebung von Einfuhrabgaben für eingeführte digitale Bilderrahmen nach irrtümlicher Nichtbeachtung der VO Nr. 1156/2008 durch die Zollbehörde.

Setzt die Nacherhebung von Einfuhrabgaben auch dann eine Gesamtbetrachtung hinsichtlich der vom Zollschuldner aufgewendeten Sorgfalt voraus, wenn sich aus der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung der Irrtum der Zollbehörde bei der Erhebung der Einfuhrabgaben eindeutig ergibt?

(Divergenz zur Rechtsprechung des EuGH und BFH?)

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB IAAAE-25844