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FG Münster Urteil v. - 6 K 644/11 E EFG 2013 S. 116 Nr. 2

Gesetze: EStG § 9 Abs 2, EStG § 9 Abs 1 Nr 4

Arbeitnehmer/Werbungskosten

Abgrenzung zwischen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und Dienstreisen

Leitsatz

Wird ein Landesbeamter in Nordrhein-Westfalen für Zeiträume mehrerer Jahre versetzt mit wiederholt verlängerten zeitlichen Befristungen, so sind die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht als Dienstreisen mit vollem Fahrtkostenabzug der gefahrenen Kilometer, sondern als Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte mit der Entfernungspauschale zu behandeln. Dies gilt allein schon dann, wenn es neben dem Versetzungsort gleichzeitig keine weiteren Orte einer beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers gibt. Nur die Aussicht auf eine (Rück-)Versetzung an die Wunschdienststelle begründet noch keine vorübergehende Arbeitsstätte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 15 Nr. 1
DB 2013 S. 15 Nr. 1
DStR 2013 S. 6 Nr. 45
DStRE 2014 S. 8 Nr. 1
EFG 2013 S. 116 Nr. 2
EStB 2013 S. 142 Nr. 4
AAAAE-25783

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FG Münster, Urteil v. 28.02.2012 - 6 K 644/11 E

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