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Sächsisches FG Urteil v. - 3 K 1388/10

Gesetze: EStG 2009 § 35a Abs. 3

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei nachträglichem Einbau eines Kachelofens sowie eines Edelstahlschornsteins in ein gasbeheiztes Einfamilienhaus

Leitsatz

1. Die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen hängt nicht davon ab, ob die handwerkliche Maßnahme der Erhaltung eines vorhandenen Gegenstands dient, oder einen neuen Gegenstand herstellt, indem sie etwas Neues schafft. Der Begriff der „Modernisierung” verlangt auch nicht, dass nach Abschluss einer Modernisierung eine fortschrittlichere handwerklichen Gestaltung als zuvor vorliegen müsste.

2. Der nachträgliche Einbau eines Kachelofens sowie eines Edelstahlschornsteins in ein mit einer Gas-Zentralheizung ausgestattetes Einfamilienhaus stellt eine „Modernisierung” i. S. d. § 35a Abs. 3 EStG 2009 dar.

Fundstelle(n):
KÖSDI 2013 S. 18247 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 4/2013 S. 181
HAAAE-25772

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Sächsisches FG, Urteil v. 23.03.2012 - 3 K 1388/10

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