Arbeitshilfe Juli 2014

Traktatland als ausländische Betriebsstätte nach § 32b Abs. 1 Satz 2 EStG 2009

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Unterliegen die in einem grenzüberschreitenden landwirtschaftlichen Betrieb erzielten Einkünfte, die auf die in den Niederlanden bewirtschafteten Flächen entfallen, dem Progressionsvorbehalt gemäß § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG i.d.F. des JStG 2009 ; oder unterhält der Landwirt durch die Bewirtschaftung der in den Niederlanden belegenen Flächen dort eine Betriebsstätte i.S.d. § 12 AO , sodass das Besteuerungsrecht für die auf diese Flächen entfallenden Einkünfte dem Belegenheitsstaat zufällt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB HAAAE-25597