5 vor IFRS-Grundlagen
2. Aufl. 2013
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VIII. Segmentberichterstattung
1. Ziel und Informationswert
155Durch die seit in IFRS 8 geregelte Segmentberichterstattung soll den Abschlussadressaten Informationen über die Art und die finanziellen Auswirkungen der von dem jeweiligen Unternehmen ausgeübten Geschäftstätigkeiten in den jeweiligen operativen Segmenten gewährt werden. Gemäß IFRS 8.2 ist der Standard sowohl auf Einzel- wie auch auf Konzernabschlüsse anwendbar. Enthält ein Finanzbericht sowohl den Konzernabschluss als auch den Einzelabschluss des Mutterunternehmens, sind die erforderlichen Informationen lediglich auf der Ebene des Konzernabschlusses zu machen (IFRS 8.4).
156 [i]operative SegmenteEin Geschäftssegment (operating segment) ist nach IFRS 8.5 ein Bereich eines Unternehmens,
der unternehmerische Tätigkeiten betreibt, die zu Erlösen und Aufwendungen mit anderen Segmenten oder Dritten führen können,
dessen operatives Ergebnis regelmäßig von der verantwortlichen Unternehmensinstanz (chief operating decision maker) zum Zweck der Erfolgsbeurteilung sowie der Allokation von Ressourcen überprüft wird und
für den separate finanzwirtschaftliche Informationen vorliegen.
Nicht jeder Bereich eines Unternehmens ist notwendigerweise ein operatives Segment oder Teil eines operativen Seg...