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SteuerStud Nr. 1 vom Seite 15

Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte

Grundlegende Fälle

Hans Walter Schoor

Prinzipiell unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von Privatvermögen nicht der Einkommensbesteuerung. Eine Ausnahme bildet § 17 EStG, wonach die Veräußerung von bestimmten Anteilen an Kapitalgesellschaften zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört. Darüber hinaus werden private Veräußerungsgeschäfte mit bestimmten Wirtschaftsgütern als sonstige Einkünfte der Besteuerung gem. § 23 EStG i. V. mit § 22 Nr. 2 EStG unterworfen, wenn die privaten Wirtschaftsgüter innerhalb der sog. Spekulationsfrist von einem Jahr – bei Immobilien 10 Jahre – wieder veräußert werden und der Veräußerungsgewinn die Freigrenze nach § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG von 600 € erreicht oder übersteigt.

1. Veräußerung einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung

Sachverhalt
A ist mit einer Stammeinlage von 50 000 € zu 50 % am Kapital der X-GmbH beteiligt. Er hat den Geschäftsanteil am für 50 000 € erworben. Der Anteil an der Kapitalgesellschaft gehört zum Privatvermögen des A. Mit Vertrag vom veräußerte A seine GmbH-Beteiligung für 85 000 € an B.

Lösung
§ 23 EStG ging § 17 EStG seit dem Veranlagungszeitraum (VZ) 1994 vor. Seit dem ist dieser Vorrang entfallen, so dass § 23 EStG gegenüber den anderen Einkunftsarten gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EStG subsidiär...

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