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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 75/12

Gesetze: EUVO-1006/2011

Tarifierung von Etidronsäure

Leitsatz

Bei Etidronsäure, die als wässrige Lösung mit einem Wasseranteil von 40 % eingeführt wird, handelt es sich um eine reine Substanz im Sinne des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom (C-11/10), so dass nach Teil I Titel II lit. C Nr. 1. 1), Abschnitt II, Anhang 3 VO Nr. 1006/2011 der Zusatzcode 2500 für zollfrei einzuführende Waren zu vergeben ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAE-25289

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 19.09.2012 - 4 K 75/12

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