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FG Köln Beschluss v. - 4 V 2408/12 EFG 2013 S. 355 Nr. 5

Gesetze: EStG § 21 Abs 1, EStG § 9 Abs 1 Satz 1

Einkünfteerzielungsabsicht, Werbungskostenabzug

Absichtsänderung von Selbstnutzung in Fremdvermietung

Leitsatz

Bei der im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung gebotenen summarischen Prüfung kommt es für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht auf den Zeitpunkt an, in dem zum ersten Mal (Vermietungs-) Einkünfte erzielt werden können. Eine zuvor geäußerte gegenteilige Absicht zur Selbstnutzung des Objekts ist für die Berücksichtigung von Werbungskosten jedenfalls dann unschädlich, wenn durch diese die spätere Erzielung von Vermietungseinkünften nicht erschwert wird.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 355 Nr. 5
KÖSDI 2013 S. 18358 Nr. 5
IAAAE-25280

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FG Köln, Beschluss v. 14.11.2012 - 4 V 2408/12

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