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FG Köln Beschluss v. - 12 V 1524/11

Gesetze: AO § 39 Abs 2 Nr 1

Wirtschaftliche Zurechnung

Keine Zurechnung von Leasinggütern beim sale-and-lease-back von EDV-Anlagen zu dem Leasinggeber

Leitsatz

Wird ein sale-and-lease-back-Vertrag über EDV-Anlagen geschlossen, nach dem die Wirtschaftsgüter von den ursprünglichen Eigentümern zunächst veräußert und dann zurückgeleast werden und diese die Wertminderung tragen, so bleibt es nach summarischer Prüfung im AdV-Verfahren bei der wirtschaftlichen Zurechnung zu den Leasingnehmern.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2012 S. 3196 Nr. 51
DStR 2013 S. 6 Nr. 14
DStRE 2013 S. 754 Nr. 12
Ubg 2013 S. 467 Nr. 7
IAAAE-25241

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FG Köln, Beschluss v. 20.09.2011 - 12 V 1524/11

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