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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 09-10 | Arbeitslohn: Nicht jeder Rabatt, den Mitarbeiter erhalten, ist zu versteuern

Der BFH hat seine Rechtsprechung zu Jahreswagen fortgeführt. Der Lohnsteuersenat hat dabei klargestellt, dass nicht jeder Rabatt, den ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt. Kein geldwerter Vorteil ist zu versteuern, soweit auch im normalen Geschäftsverkehr entsprechende Preisnachlässe erzielt werden können. Der BFH betätigte zudem, dass Arbeitnehmer bei der Bewertung von Sachbezügen ein Wahlrecht zwischen § 8 Abs. 2 EStG und § 8 Abs. 3 EStG haben.

Track 09 | Üblicher Preisnachlass führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn

Nicht jeder Rabatt, den Mitarbeiter von ihrem Arbeitgeber erhalten, ist Arbeitslohn. – So lassen sich die mit Spannung erwarteten Urteile des Bundesfinanzhofs zur Besteuerung von Jahreswagen in einem Satz zusammenfassen.

Es kommt in der Praxis quasi nicht vor, dass ein Pkw zum offiziellen Listenpreis verkauft wird. Der BFH hatte daher im Jahr 2009 entschieden: Die unverbindliche Preisempfehlung eines Automobilherstellers ist keine geeignete Grundlage, um den geldwerten Vorteil eines Mitarbeiters beim Kauf eines Jahreswagens zu bewerten. Das Bundesfinanzministerium hatte auf das BFH-Urteil mi...

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