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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 08 | Umsatzsteuer: Standortmietverträge über Funkfeststationen sind steuerfrei

Standortmietverträge über Funkfeststationen, die Telefongesellschaften mit Grundstückseigentümern abschließen, sind nach einer Verfügung der OFD Frankfurt stets als steuerfreie Grundstücksvermietung i. S. d. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG anzusehen. Die Verwaltungsanweisung der OFD zur Umsatzsteuer nehmen wir zum Anlass an einige Entscheidungen zur Einkommensteuer zur erinnern.

Die mobilen Telefonnetze werden rasant ausgebaut. Immer wieder können Sie daher lesen: Mobilfunkanbieter XY sucht einen Standort für eine Funkfeststation, sprich eine Antennenanlage. Was die Risiken angeht, kommt es nicht selten zu einem erbitterten Streit zwischen den Bürgern und der Telefongesellschaft. Aber das ist heute nicht unser Thema. Lassen Sie uns über die Umsatzsteuer reden.

Mit einem sogenannten Standortmietvertrag wird der Telefongesellschaft für eine bestimmte Zeit das Recht eingeräumt, auf der angemieteten Grundstücks- oder Gebäudefläche eine Funkfeststation mit Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz für den Betrieb eines Funknetzes zu errichten und zu betreiben. Die Funkfeststation ist vom Mieter bei Vertragsende wieder zu beseitigen. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main ...

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