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EuGH 06.12.2012 C-152/11, NWB 51/2012 S. 4138

Arbeitsrecht | Benachteiligung von älteren und behinderten Arbeitnehmern bei Kündigungsabfindung

Nach der Entscheidung des EuGH darf ein Sozialplan eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer vorsehen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen. Es stelle jedoch eine nach dem Unionsrecht verbotene Diskriminierung dar, wenn bei der Berechnung dieser Minderung die Möglichkeit einer vorzeitigen Altersrente wegen einer Behinderung [i]Zum Verbot der Altersdiskriminierung Korinth, NWB 23/2011 S. 1973berücksichtigt wird. Im Streitfall sah der Sozialplan bei betriebsbedingten Kündigungen für den Abfindungsbetrag die Standardberechnungsmethode vor, d. h. die Abhängigkeit der Höhe des Betrags von der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Im Sozialplan war weiterhin festgelegt, dass für über 54-jährige Arbeitnehmer die Abfindung auf der Grundlage ihres frühestmöglichen Rentenbeginns berechnet wird (alternative Methode). Daraus ergibt sich fü...

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