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BGH 08.11.2012 VII ZR 191/12, NWB 51/2012 S. 4136

Verbraucherschutzrecht | ABG-rechtliche Unwirksamkeit einer isolierten Fälligkeitsklausel in Bauwerkverträgen

Unwirksam ist die in einem Werkvertrag mit einem Verbraucher über die Errichtung oder den Umbau eines Hauses enthaltene Klausel, die isoliert die Fälligkeit und die Höhe der ersten Abschlagzahlung regelt (hier: 7 % der Auftragssumme nach Fertigstellung des ersten Entwurfs), ohne auf die gesetzlich geschuldete Sicherheitsleistung des Unternehmers (§ 632a Abs. 3 BGB) einzugehen. Es handelt sich dabei um eine kontrollfähige Preisnebenabrede, die der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterliegt. Danach sind Bestimmungen in AGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen, wofür ausreichend ist, wenn die Bestimmung nicht klar und verständlich ist (§ 307 Abs. 1 BGB). Diese Voraussetzungen liegen hier vor. Der Gesetzgeber hat zwischen dem Anspruch des...

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