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BMF 12.12.2012 IV D 2 – S 7112/11/10001, NWB 51/2012 S. 4134

Umsatzsteuer | Abgrenzung zwischen Werklieferung und Werkleistung bei Reparaturen

Reparaturen an beweglichen körperlichen Gegenständen können in Form einer Werklieferung oder Werkleistung erbracht werden. Die Abgrenzung zwischen Werklieferung und Werkleistung ist insbesondere für die Frage des Leistungsorts und ggf. der Anwendung einer Steuerbefreiung entscheidend. Mit Schreiben vom wird für nach dem ausgeführte Umsätze eine Nichtbeanstandungsregelung eingeführt, sofern nach den in der EuGH- und BFH-Rechtsprechung dargestellten Abgrenzungskriterien nicht zweifelsfrei entschieden werden kann, ob die Reparatur eines beweglichen körperlichen Gegenstands als Werklieferung oder Werkleistung zu qualifizieren ist. Diese gilt künftig auch für die Abgrenzung zwischen einer Lohnveredelung nach § 7 UStG und einer Ausfuhrlieferung nach § 6 UStG bei Reparaturen von Beförderungsmitteln. Einer Beib...

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