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NWB Nr. 51 vom Seite 4139

Verbesserter Schutz von Patienten

[i]http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Patientenrechte/_ node.htmlDer Bundestag hat am das Patientenrechtegesetz verabschiedet. Durch dieses Gesetz werden die Rechte der Patienten gut sichtbar und verständlich gemacht. Das Gesetz umfasst u. a. Regelungen

  • zum Behandlungsvertrag (künftig im BGB verankert),

  • zur persönlichen Aufklärung,

  • zum Recht auf Einsicht in Patientenakten,

  • zu mehr Transparenz in Haftungsfällen (wer muss was vor Gericht beweisen?),

  • zu Sanktionen und Erstattungen bei Verfahrensfehlern (wenn z. B. die Krankenkasse nicht fristgemäß über Leistungen entscheidet),

  • zur Unterstützungspflicht der Kranken- und Pflegekassen bei Behandlungsfehlern,

  • zum Beschwerdemanagement in der medizinischen Versorgung (Behandlungsfehlern soll möglichst frühzeitig vorgebeugt werden),

  • zum Ausbau der Patientenbeteiligung (stärkere Einbeziehung von Patientenorganisationen in die Bedarfsplanung).

Das Gesetz muss nun noch vom Bundesrat beraten werden. Eine Zustimmung der Länderkammer ist nicht erforderlich.

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