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IWB Nr. 23 vom Seite 849

Die strategische Management-Holding

Dr. Michaela Engel und Elisabeth Dworschak

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 858Die Neufassung des § 50d Abs. 3 EStG durch das Jahressteuergesetz 2007 hat den Erwerb deutscher Kapitalgesellschaften für Investoren aus Drittstaaten, die ihre internationalen Beteiligungen über eine Holdinggesellschaft bündeln und von den Quellensteuerbegünstigungen der geltenden Abkommen und EU-Richtlinien profitieren wollen, steuerlich deutlich erschwert. Dies beruht nicht nur auf der Verschärfung der Norm. Ebenso schwer wiegt, dass weder der Gesetzeswortlaut noch die dazu ergangenen Verwaltungsanweisungen in allen Punkten klar sagen, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um die Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können. Auch die jüngste Änderung des § 50d Abs. 3 EStG hat die Rechtslage nicht vereinfacht.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Wesentliche Änderung durch den neuen § 50d Abs. 3 EStG

[i]Neu: Aufteilungsklausel statt starrer 10 %-KlauselNach der Neufassung des § 50d Abs. 3 EStG durch das BeitrRLUmsG ist eine ausländische Gesellschaft entlastungsberechtigt, soweit (1.) ihre Bruttoerträge aus eigener Wirtschaftstätigkeit stammen oder (2.) für ihre Einschaltung wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe in Bezug auf diese Erträge bestehen und sie mit einem für ihren Geschäftszweck angemessen eing...

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