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IWB 23/2012 S. 854

Polen | Wieder Fünf-Jahres-Aufbewahrungsfrist für Quittungen

[i]Kürzere Fristenregelung läuft 2012 aus In Polen müssen Steuerquittungen aus Registrierkassen wieder fünf Jahre aufbewahrt werden. Die Verordnung des polnischen Finanzministeriums, mit der die Frist auf zwei Jahre verkürzt worden war, läuft am aus. Damit gelten ab 2013 wieder die Regelungen der Verordnung vom , denen zufolge der Verkäufer Quittungen fünf Jahre lang aufbewahren muss.

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