StuB Nr. 23 vom Seite 3

Rückstellungen von A-Z

Rückstellungen sind von jeher eine besondere Herausforderung für das betriebliche Rechnungswesen – nicht zuletzt durch das BilMoG. Mit über 150 Stichwörtern stehen Ihnen in der NWB Datenbank die „Rückstellungen von A-Z” bei allen Zweifelsfragen zur Seite – von der Abbruchverpflichtung bis zur Zuwendung.

Über 150 Rückstellungsstichwörter in der NWB Datenbank

Aufgrund ihres Volumens auf der Passivseite und ihrer Gestaltbarkeit kommt den Rückstellungen erhebliche Bedeutung zu. So ist es nicht verwunderlich, dass Rückstellungen häufig Fragen aufwerfen. Hilfestellung geben Ihnen die „Rückstellungen von A-Z” mit über 150 Rückstellungsstichwörtern.

Informieren Sie sich z. B. aktuell zu Rückstellungen für Urlaubsansprüche:

Aktuell

War es dauererkrankten Arbeitnehmern infolge ihrer Krankheit nicht möglich, ihren Urlaub bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Anspruch zu nehmen, ist dieser abzugelten. Nun hat das BAG bestätigt, dass der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch (als reiner Geldanspruch) unabhängig von der Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers nicht den Fristvorgaben des Bundesurlaubsgesetzes unterliegt, nach denen der Urlaubsanspruch bei Übertragung ins Folgejahr spätestens am 31. 3. des Folgejahres verfällt.

Einschränkend hat der EuGH jedoch festgehalten, dass bezahlter Jahresurlaub, der nicht genommen wurde (oder nicht genommen werden konnte), nicht unbegrenzt angesammelt werden kann; eine zeitliche Begrenzung auf 15 Monate sei hierbei nicht zu beanstanden.

Die Autoren WP/StB Frank Zeidler und StB Sonja Mißbach haben das Stichwort aktualisiert und die neue Rechtsprechung eingearbeitet.

Hinweis

Ein Übersichtsdokument zu allen Rückstellungsstichwörtern finden Sie in der NWB Datenbank unter NWB EAAAD-87369.

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Fundstelle(n):
StuB 23/2012 Seite 3
NWB ZAAAE-24220