Rechtsbehelfsbelehrung – Elektronische Übermittlung Einspruch
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Ist die Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheids einer Finanzbehörde, die insbesondere durch Angabe ihrer E-Mailadresse in der Fußzeile des Verwaltungsakts und im sonstigen Schriftverkehr die Bereitschaft zur Entgegennahme elektronischer Dokumente erklärt hat, unvollständig, wenn nicht auch ausdrücklich auf die Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E-Mail hingewiesen wird, so dass dann die Jahresfrist des § 356 Abs. 2 AO gilt? - Ist die Einspruchseinlegung per E-Mail eine Unterform der Schriftform i.S. des § 357 Abs. 1 AO?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
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Fundstelle(n):
VAAAE-24204