Arbeitshilfe - Stand: 26.09.2014

Rechtsbehelfsbelehrung – Elektronische Übermittlung Einspruch

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Ist die Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheids einer Finanzbehörde, die insbesondere durch Angabe ihrer E-Mailadresse in der Fußzeile des Verwaltungsakts und im sonstigen Schriftverkehr die Bereitschaft zur Entgegennahme elektronischer Dokumente erklärt hat, unvollständig, wenn nicht auch ausdrücklich auf die Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E-Mail hingewiesen wird, so dass dann die Jahresfrist des § 356 Abs. 2 AO gilt? - Ist die Einspruchseinlegung per E-Mail eine Unterform der Schriftform i.S. des § 357 Abs. 1 AO?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
VAAAE-24204