Arbeitshilfe Januar2013

Rückforderung einer abgetretenen Investitionszulage nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Zedenten

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Ist das Finanzamt nach § 37 Abs. 2 AO zur Rückforderung der abgetretenen Investitionszulage gegenüber dem Zessionar berechtigt, wenn der Bescheid über die Bewilligung von Investitionszulage gegenüber dem insolventen Zedenten nicht aufgehoben, sondern vom Finanzamt nur eine Berechnung über die Änderung der Investitionszulage (Zulagenbetrag von 0 Euro) ausgefertigt und der Rückforderungsbetrag zur Insolvenztabelle angemeldet wurde?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB TAAAE-24180