Arbeitshilfe - Stand: 23.04.2014

Ermittlung des Höchstbetrags für den Spendenabzug i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG - Keine Berücksichtigung des Einkommens einer Organgesellschaft - Keine Übertragung eines nicht verbrauchten Spendenhöchstbetrags auf anderen Rechtsträger

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Ermittlung des Höchstbetrags für den Spendenabzug i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG: Umfasst das in § 9 Abs. 2 KStG modifizierte Einkommen des Organträgers das ihm gemäß § 14 KStG zugerechnete Organeinkommen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
EAAAE-24133