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Einzelfragen zur Abgeltungsteuer
Praxisrelevante Änderungen aufgrund des aktualisierten BMF-Schreibens
Nach fast drei Jahren hat das BMF sein umfangreiches Anwendungsschreiben vom - IV C 1 - S 2252/08/10004 (BStBl 2010 I S. 94) unter Berücksichtigung der Änderungen durch das (BStBl 2010 I S. 1305) aktualisiert. Die Änderungen sind in der Verwaltungsanweisung drucktechnisch hervorgehoben. Einige praxisrelevante Änderungen werden nachfolgend dargestellt.
Veräußerungsbegriff
Das BMF hat Rz. 59 um einen Satz erweitert. Demnach soll eine Veräußerung nicht vorliegen, wenn der Veräußerungspreis die tatsächlichen Transaktionskosten nicht übersteigt. Problematisch ist jedoch, dass die Erweiterung nicht auf Gestaltungsmodelle (so z. B. die Veräußerung von faktisch wertlosen Optionsscheinen) beschränkt ist. Das heißt, bei wortgetreuer Auslegung der Verwaltungsanweisung sind auch andere Kapitalanlagen (z. B. Anleihen und Aktien) von der Erweiterung betroffen. Demnach könnten etwa realisierte Veräußerungsverluste bei Aktienanlagen nur dann berücksichtigt werden, wenn die Transaktionskosten nicht höher sind als der Veräußerungspreis. Dies kann insbesondere bei Aktienanlagen in insolventen Unternehmen zu einem Problem führen. Die erweiterte Verwaltung...