Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Oberste FinBeh der Länder 14.11.2012 S 0338, KSR 12/2012 S. 12

Erbschaft- und Schenkungsteuer wird vorläufig festgesetzt

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben festgelegt, dass sämtliche Festsetzungen nach dem entstandener Erbschaft-/Schenkungsteuer im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich der Frage der Verfassungsmäßigkeit des ErbStG vorläufig gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO durchzuführen sind, und den in die Bescheide aufzunehmenden Erläuterungstext vorgegeben. Die Aufhebung oder Änderung von Steuerfestsetzungen aufgrund einer Entscheidung des BVerfG wird von Amts wegen vorgenommen; ein Einspruch ist daher insoweit nicht erforderlich. Im Übrigen gelten die Regelungen des (BStBl 2011 I S. 464) entsprechend.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen