Kein ganzjähriger Kindergeldanspruch für einen lediglich einige Monate im Inland tätigen, polnischen Staatsangehörigen
Leitsatz
Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG eines sozialversicherungspflichtig beschäftigten polnischen
Saisonarbeiters mit Familienwohnsitz in Polen kann nur für die Monatszeiträume eine Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs.
1 Nr. 2 b EStG begründen, in denen er die für die fiktive Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG erforderlichen inländischen
Einkünfte im Sinne des § 49 EStG erzielt.
Fundstelle(n): NAAAE-23936
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Finanzgericht Düsseldorf v. 06.02.2012 - 10 K 1346/11 Kg
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