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BFH 30.8.2012 IV R 54/10, BBK 23/2012 S. 1065

Steuerrecht | Beginn der Gewerbesteuerpflicht einer Personengesellschaft

Eine gewerblich tätige Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft ) ist ebenso wie ein Einzelunternehmer erst ab dem Zeitpunkt gewerbesteuerpflichtig, ab dem sie mit ihrer werbenden Tätigkeit beginnt. Dies ist z. B. der Tag der Ladeneröffnung, weil sie erst dann am allgemeinen wirtschaftlichen Leben teilnimmt.

[i]Beginn der werbenden Tätigkeit maßgeblichBloße Vorbereitungshandlungen führen hingegen noch nicht zum Beginn der GewSt-Pflicht, z. B. die Anmietung von Geschäftsräumen oder die Einstellung von Arbeitnehmern.

Die Folgen sind: Die [i]Aufwendungen aus Vorbereitungshandlungen gewstl. nicht absetzbar Personengesellschaft kann die Aufwendungen aus Vorbereitungshandlungen gewerbesteuerlich nicht als Aufwand geltend machen. Einkommensteuerlich werden die Aufwendungen jedoch als vorweggenommene Betriebsausgaben berücksichtigt.

Hinweis:

[i]Anders bei KapitalgesellschaftenAnders ist dies bei Kapitalgesellschaf...

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