Der Nießbrauch im Zivil- und Steuerrecht
9. Aufl. 2012
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C. Ablösung von Nutzungsrechten
1. Vorbehaltsnießbrauch
a) Allgemeines
55Unbeachtlich ist, ob der Nießbrauch anlässlich einer entgeltlichen oder einer unentgeltlichen Grundstücksübertragung vorbehalten wurde. Bei der Ablösung ist zu unterscheiden zwischen Vermögensübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge (Vermögensübergabe) und sonstigen Vermögensübertragungen. Zur Abgrenzung der Vermögensübergabe von sonstigen Vermögensübertragungen vgl. Rz 3, 4 und 41 des a. a. O.
b) Ablösung im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe
aa) Allgemeines
56Zum Begriff der vorweggenommenen Erbfolge und den Arten der Vermögensübertragung durch vorweggenommene Erbfolge vgl. (BStBl 1993 I S. 80).
bb) Behandlung beim Eigentümer
57Einmalige Zahlungen zur Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs sind Abstandszahlungen an den Vermögensübergeber und erhöhen die Bemessungsgrundlage für die AfA des Grundstückseigentümers ( BStBl 1992 II S. 381; vom , BStBl 1993 II S. 484, und vom , BStBl 1993 II S. 486). Zur Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs durch wiederkehrende Leistungen vgl. a. a. O.