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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 51/10 EFG 2012 S. 2311 Nr. 24

Gesetze: KStG 2002 § 8c Abs. 1 Satz 1

Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags: Schädliche Beteiligungsgrenze i. S. von § 8c KStG

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG.

  2. Die Anwendung des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG setzt voraus, dass ein Erwerber oder eine Erwerbergruppe mindestens einmal zu mehr als 25 % an der Körperschaft beteiligt ist.

  3. Werden zwar insgesamt mehr als 25 % der Anteile erworben, aber infolge zwischenzeitlicher Anteilsveräußerungen zu keinem Zeitpunkt mehr als 25 % der Geschäftsanteile gehalten, kommt § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG nicht zu Anwendung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 2993 Nr. 48
EFG 2012 S. 2311 Nr. 24
KÖSDI 2013 S. 18248 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 45/2012 S. 3594
MAAAE-23287

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 13.09.2012 - 6 K 51/10

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