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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 216/11

Gesetze: EStG 2002 § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5, EStG 2002 § 9 Abs. 5

Verpflegungsmehraufwendungen für Leiharbeitnehmer

Leitsatz

  1. Der Ansatz der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand ist bei einer längerfristigen vorübergehenden Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte auf die ersten drei Monate beschränkt.

  2. Von der Drei-Monats-Frist werden sämtliche längerfristige vorübergehende Tätigkeiten von derselben regelmäßigen Tätigkeitsstätte erfasst.

  3. Demgemäß ist auch bei Leiharbeitnehmern der Verpflegungsmehraufwand auf einen Zeitraum von längstens drei Monaten begrenzt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 44/2012 S. 3517
XAAAE-23279

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 09.05.2012 - 4 K 216/11

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