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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 2384/11 EFG 2013 S. 159 Nr. 2

Gesetze: KStG § 14, KStG § 17 S. 2 Nr. 2, KStG § 27 Abs. 2, KStG § 28 Abs. 1 S. 1, AktG § 302, GewStG § 2 Abs. 2 S. 2, AO § 41, AO § 42

Körperschaftsteuerrechtliche und gewerbesteuerrechtliche Organschaft

Auslegung von Gewinnabführungsverträgen

Leitsatz

1. Die Anerkennung einer körperschaftsteuerechtlichen und gewerbesteuerrechtlichen Organsschaft setzt voraus, dass eine Verlustübernahme entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG vereinbart wird.

2. Bei einem Gewinnabführungsvertrag handelt es sich nicht um einen rein schuldrechtlichen Vertrag, sondern um einen gesellschaftsrechtlichen Organisationsvertrag, so dass Entstehungsgeschichte und intern gebliebene Vorstellungen der am Vertragsschluss beteiligten Personen, für die sich im Vertrag selbst keine ausreichenden Anhaltspunkte finden, bei der Auslegung nicht berücksichtigt werden können.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 159 Nr. 2
PAAAE-23273

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.09.2012 - 3 K 2384/11

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