Körperschaftsteuerrechtliche und gewerbesteuerrechtliche Organschaft
Auslegung von Gewinnabführungsverträgen
Leitsatz
1. Die Anerkennung einer körperschaftsteuerechtlichen und gewerbesteuerrechtlichen Organsschaft setzt voraus, dass eine Verlustübernahme
entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG vereinbart wird.
2. Bei einem Gewinnabführungsvertrag handelt es sich nicht um einen rein schuldrechtlichen Vertrag, sondern um einen gesellschaftsrechtlichen
Organisationsvertrag, so dass Entstehungsgeschichte und intern gebliebene Vorstellungen der am Vertragsschluss beteiligten
Personen, für die sich im Vertrag selbst keine ausreichenden Anhaltspunkte finden, bei der Auslegung nicht berücksichtigt
werden können.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 159 Nr. 2 PAAAE-23273
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.09.2012 - 3 K 2384/11
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