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FG Köln Urteil v. - 10 K 2838/11 EFG 2013 S. 78 Nr. 1

Gesetze: InsO § 179, KStG § 11 Abs 1 Satz 2, AO § 251 Abs 3

Insolvenzsteuerrecht/Liquidationsbesteuerung:

Keine endgültige „Veranlagung” zu dem am Ende des Abwicklungszeitraums geltenden, niedrigeren Steuersatz nach zuvor ergangenen Zwischenveranlagungen und Berechnungen

Leitsatz

Ändert sich während des Abwicklungszeitraums einer Kapitalgesellschaft der gesetzliche Steuersatz, so hat dies keine Auswirkung auf die vergangenen Besteuerungszeiträume. Sind zu diesen bereits Zwischenveranlagungen ergangen, so sind diese endgültig. Es wird nicht das Endergebnis nach Abwicklung einem inzwischen gesenkten Steuersatz unterzogen. Die Revision wird zugelassen.

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 78 Nr. 1
KÖSDI 2012 S. 18162 Nr. 12
ZIP 2013 S. 40 Nr. 1
KAAAE-23266

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FG Köln, Urteil v. 27.09.2012 - 10 K 2838/11

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