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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 3 K 173/11

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 4, AO § 119 Abs. 1, AO § 125 Abs. 1, AO § 125 Abs. 2 Nr. 1, ZVG § 63 Abs. 3 Satz 2, ZVG § 72 Abs. 3, ZVG § 81 Abs. 1, ZVG § 86, ZVG § 90 Abs. 1

Grunderwerbsteuer: Inhaltliche Bestimmtheit eines Grunderwerbsteuerbescheides bei Zusammenfassung mehrerer Erwerbe in einem Bescheid

Leitsatz

1. Die Grunderwerbsteuer für den Erwerb mehrerer Grundstücke ist grundsätzlich in getrennten Steuerbescheiden bzw. bei körperlicher Zusammenfassung in einem Schriftstück für jeden Steuerfall gesondert festzusetzen.

2. Dem Bestimmtheitsgebot ist aber Genüge getan, wenn der Steuerpflichtige im Zwangsversteigerungsverfahren ein einheitliches Meistgebot abgegeben hat und sich aus dem Bescheid ergibt, für welche Erwerbsvorgänge die festgesetzte Steuer erhoben worden ist. Darüber hinaus müssen die festgesetzten Grundstückswerte bekannt sein, nach denen das Meistgebot auf die einzelnen erworbenen Einheiten aufzuschlüsseln ist.

3. Bei einem Grundstückserwerb in einer Zwangsversteigerung ist die Abgabe des Meistgebotes der zu besteuernde Erwerbsvorgang und nicht die Zuschlagserteilung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EAAAE-22351

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 15.08.2012 - 3 K 173/11

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