Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStg
13. Aufl. 2012
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Vorwort
Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine in der Praxis recht häufig vorkommende Gewinnermittlungsart. Sie hat gegenüber der Bilanzierung den Vorteil, dass im Prinzip nur die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen sind, was eine erhebliche Vereinfachung bedeutet. Die Einnahmenüberschussrechnung wird daher gern von Gewerbetreibenden, die nicht nach Handels- oder Steuerrecht zur Bilanzierung verpflichtet sind, also von Kleingewerbetreibenden sowie von Angehörigen der freien Berufe (z. B. Ärzten, Rechtsanwälten, Ingenieuren, Architekten, Steuerberatern, Journalisten usw.) angewandt. Auch Land- und Forstwirte, die weder zur Buchführung verpflichtet sind noch die Voraussetzungen des § 13a EStG erfüllen, können ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln. Stiftungen, die nicht verpflichtet sind, regelmäßig Abschlüsse zu machen, können gleichfalls ihren Gewinn aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln. In der Regel genügt auch für die Gewinnermittlung der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe von Vereinen die Gewinnermittlung i. S. des § 4 Abs. 3 EStG. Befreite Pflegeeinrichtungen haben eine vereinfachte Einnahmenüberschussrechnung zu erstellen, die den GoB ents...