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Grundsatz der Unternehmensfortführung im Rahmen der Abschlussprüfung
Berufsständische Anforderungen an den Abschlussprüfer aus IDW PS 270
In Deutschland war zuletzt zwar eine rückläufige Zahl von Insolvenzen zu verzeichnen . Dennoch ist das Problem existent und wird bei verschlechterter allgemein-wirtschaftlicher Lage wieder größere Bedeutung erlangen. Nach dem „ Going-Concern-Grundsatz” ist der Rechnungslegung die Fortführung des Unternehmens zugrunde zu legen, solange dieser Annahme keine Fortführungshindernisse entgegenstehen. Die Beschäftigung mit dem Grundsatz der Unternehmensfortführung fordert vom Abschlussprüfer die Kenntnis der Pflichten und ein erhebliches Maß an Urteilsvermögen . Im vorliegenden Beitrag werden die berufsständischen Anforderungen an den gesetzlichen Abschlussprüfer im Hinblick auf die Fortführungsannahme erörtert.
Forst/Schaaf, in: Prinz/Kanzler, NWB Praxishandbuch Bilanzsteuerrecht, Herne 2012, Kapitel XIII: Bilanzierungsfragen in der Unternehmenskrise und bei Liquidation NWB FAAAE-06048
Der Abschlussprüfer plausibilisiert die von den gesetzlichen Vertretern aufgestellte Fortführungsprognose. Bei der Einschätzung durch die gesetzlichen Vertreter und Beurteilung durch den Abschlussprüfer bestehen Ermessensspielräume.
Im Rahmen des geschäftsrisikoo...