WP Praxis Nr. 4 vom Seite 1

Digitaler Mehrwert …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | wp-redaktion@nwb.de

… in Ihrer Datenbank durch Kommentare

Neben den Inhalten der Zeitschrift WP Praxis profitieren Sie von weiterem Mehrwert in Ihrer Datenbank. So haben Sie Zugriff auf zwei hervorragende Praktiker-Kommentare: Zum einen auf den NWB Kommentar Bilanzierung sowie zum anderen auf den Haufe IFRS-Kommentar: Mit dem NWB Kommentar Bilanzierung der renommierten Experten und erfahrenen Autoren Hoffmann/Lüdenbach steht Ihnen in Ihrer Datenbank ein unverzichtbarer Begleiter für die Bilanzierungspraxis zur Verfügung. Das Werk widmet sich den HGB-Paragraphen (§§ 238-342e HGB) unter ausführlicher Berücksichtigung der Steuerbilanz. Unzählige Beispiele und Buchungssätze mit direkt einsetzbaren Lösungen zeichnen diesen Kommentar u. a. aus. Doch was sich als gedrucktes Werk schon als hervorragend erwiesen hat, bietet als Online-Lösung noch mehr Vorteile durch eine optimale Vernetzung sowie durch eine zielgenaue Verlinkung. Mehr dazu erfahren Sie auf S. II dieser Ausgabe.

Grundsatz der Unternehmensfortführung

Die Beschäftigung mit dem Going-Concern-Grundsatz stellt besonders in Krisensituationen des Unternehmens eine der anspruchsvollsten Aufgaben des Abschlussprüfers dar. Die Adressaten des Bestätigungsvermerks müssen die Aufgabe des Abschlussprüfers berücksichtigen, die nicht in der Abgabe eines Urteils über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, sondern in der Beurteilung der Fortführungsannahme der gesetzlichen Vertreter liegt. Dabei hat der Abschlussprüfer sich mit bestandsgefährdenden Risiken auseinanderzusetzen und zu beurteilen, ob die Einschätzung zur Fortführbarkeit vertretbar ist und die notwendigen Folgerungen für den Jahresabschluss und Lagebericht gezogen wurden. Mujkanovic stellt ab S. 61 die berufsständischen Anforderungen an den Abschlussprüfer aus IDW PS 270 dar.

Einsatz von Auswahlverfahren bei der Jahresabschlussprüfung

IDW PS 300 sowie ISA 300 fordern für die handelsrechtliche Jahresabschlussprüfung keine Vollerhebung, sondern legen es in das pflichtgemäße Ermessen des Abschlussprüfers, sein Urteil unter Berücksichtigung des Fehlerrisikos und der als notwendig erachteten Genauigkeit ( materiality) auf der Grundlage von Stichproben zu gewinnen. Stichprobenprüfungen sind dabei sowohl für Funktionstests im Rahmen der IKS-Prüfung als auch für aussagebezogene Prüfungshandlungen einsetzbar, sofern das Prüfungsurteil dem Urteil einer Vollerhebung gleich kommt. Mit Techniken, Risiken und mit zu vermeidenden Nebenwirkungen beim Einsatz von Auswahlverfahren bei der Jahresabschlussprüfung beschäftigen sich Weinand/Wolz ab S. 68.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
WP Praxis 4/2012 Seite 1
NWB BAAAE-21996