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Sächsisches FG Urteil v. - 3 K 224/11

Gesetze: KraftStG § 3 Nr. 7 S. 2 KraftStG § 3 Nr. 7 S. 1 Buchst. b

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für landwirtschaftlich genutzten selbstfahrenden Futtermischwagen als Sonderfahrzeug

Leitsatz

1. Für die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 S. 1 Buchst. b KraftStG kommt es entgegen der auf die technische Ungeeignetheit des Sonderfahrzeugs zum Einsatz in einem landwirtschaftlichen Gewerbebetrieb abstellenden ständigen BFH-Rechtsprechung auf die tatsächlichen Gegebenheiten des Fahrzeugs an.

2. Ein Betrieb, der ein Fahrzeug für die Durchführung von „Lohnarbeiten” vorhält, welches seinen technischen Spezifikationen nach als Sonderfahrzeug i. S. d. Satzes 2 des § 3 Nr. 7 KraftStG anzusehen ist, wird nach Satz 1 Buchst. b der Vorschrift begünstigt, auch wenn er selbst steuerrechtlich Gewerbebetrieb ist.

3. Setzt ein mit Landwirtschaftsmaschinen handelndes und vermietendes Unternehmen einen selbst fahrenden Futtermischwagen ohne gesonderte Berechnung ausschließlich für Lohnarbeiten in landwirtschaftlichen Betrieben ein, steht dies der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 S. 1 Buchst. b KraftStG nicht entgegen.

Fundstelle(n):
CAAAE-21987

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Sächsisches FG, Urteil v. 07.07.2012 - 3 K 224/11

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